Schadensgutachten im Versicherungsfall
Häufig werden von Versicherungen Gutachten über den Zustand des beschädigten Kunstwerks oder Antiquität verlangt. Dies ist Grundlage zur Ermittlung der zu erwartenden Kosten einer Restaurierung.
Als Restauratorin bin ich Ihnen gerne behilflich, einen Schaden an Ihrem Objekt zu bewerten und mögliche Restaurierungs-Maßnahmen zu ermitteln.
Bei Umzügen, Renovierungsarbeiten im Haus oder Putzarbeiten können Dinge beschädigt werden. Nicht immer gehen Transporte glatt und schnell ist ein Riss oder Loch in Ihr Gemälde gekommen, ein Finger einer Putte gebrochen oder eine Vergoldung abgerieben. Größere Schäden entstehen häufig durch Wasserschaden oder Brand.
Das Vorgehen bei einem Antiquitäten-Gutachten hängt stark von der jeweiligen Versicherung ab. In manchen Fällen reicht ein einfacher Kostenvoranschlag für eine fachgerechte Restaurierung, in anderen Fällen verlangen Versicherungen eine genaue Schadensdarstellung, den aktuellen Marktwert der Antiquität, sowie die durch den Schaden entstandenen Wertminderung.
Antiquitäten-Gutachten bei Erbschaften
Auch bei Erbschaften kann kann ein Gutachten sinnvoll sein, wenn es um den Marktwert von Objekten geht. Hier hilft eine frühzeitige, fundierte Preiseinschätzung Streitigkeiten zu vermeiden. Gerne helfe ich Ihnen dabei, den wahren Wert ihrer Holzobjekte, Gemälde oder Möbel richtig einzuschätzen.
Gerne erstelle ich Ihnen ein Gutachten für Ihre Objekte nach den Vorgaben Ihrer Versicherung, damit ein schneller Schadensausgleich möglich ist.
Ihre Katrin Etringer
Antiquitäten-Gutachten in Koblenz, Bonn, Wiesbaden