Für alle restauratorische Maßnahmen gilt als oberstes Gebot die Reversibilität, das heißt, dass eine Rückgängigmachung der Maßnahmen, z .B. einer Retusche problemlos durchführbar sein soll, auch nach vielen Jahren.
Führer eingesetzte Mehtoden und Materialien lassen sich oft nicht mehr zerstörungsfrei rückgängig machen. Daraus entwickelte sich der Anspruch der Reversibilität. Man versteht darunter den Einsatz reversibler Materialien, also Stoffe, die sich mit Lösemittel leicht wieder entfernen lassen, ohne das Original anzugreifen. Retuschen haben heute den Anspruch, dass sie reversibel sind.